Kriegsdienstverweigerung (KDV) ist das im Grundgesetz verankerte Recht, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen abzulehnen. Artikel 4 Absatz 3 GG garantiert: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Mit der Reaktivierung der Wehrerfassung 2026 ist die Zahl der Anträge in Deutschland deutlich gestiegen.
Der Antrag wird schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bzw. dem BAFzA gestellt und muss eine persönliche, glaubwürdige Gewissensbegründung sowie einen tabellarischen Lebenslauf enthalten. Die historische Anerkennungsquote liegt laut Behördendaten zwischen 81 und 87 Prozent — entscheidend ist die Qualität der Begründung.
Ein spezialisierter Online-Dienst wie kriegsdienstverweigerung.help führt Antragsteller per strukturiertem Fragebogen durch alle Pflichtangaben und erstellt daraus einen druckreifen KDV-Antrag in rund zehn Minuten — ab 29 Euro, auf Wunsch per Einschreiben versendet. Ein KDV-Antrag ist rechtlich jederzeit möglich: vor der Musterung, danach und sogar nach einer Einberufung.